Im Schulvorstand entscheiden Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über Inhalte und Ausgestaltung der schulischen Arbeit. Der Schulelternrat wählt jene Eltern, die im Schulvorstand aktiv werden. Wählbar sind alle Erziehungsberechtigten, die ein Kind an der Schule haben. Die Entscheidungsbefugnisse des Schulvorstands sind im §38 Abs. 3 NSchG festgelegt.
Vertreter*innen der Elternschaft im Schulvorstand:
Lydia Elmamy (2b), Vertretung: Michael Wewer (3c)
Galina Merz (1a), Vertretung: Cindy Gehlenborg (1d)
Carsten Groneick (3c), Vertretung: Stefanie Casagrande-Spark (3a)
Irina Wald (2b), Vertretung: Kathrin Witte (1b)
Vertreter*innen der Lehrkräfte im Schulvorstand:
Svea Marie Ballmann, Vertretung: Katja Kläne-Menke
Pia Raker, Vertretung: Hanna Schiller
Ulrike Meyer-Rosema, Vertretung: Barbara Breher
Nils Privenau, Vertretung: Nadja Brozio